Gelistete Drittländer

Zu den sogenannten gelisteten Drittländern gehören die Staaten, die in der Durchführungverordnung 577/2013 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 28.06.2013 in Anhang II, Teil 1 aufgeführt sind.

Der Tollwutstatus dieser Länder entspricht dem der Länder in der EU.

Bei Einreise in diese Staaten gelten länderspezifische Bedingungen. Bei Wiedereinreise aus diesen Staaten nach Deutschland gelten die EU-Bestimmungen (Heimtierausweis, Kennzeichnung, Tollwutimpfung). 

Länder

Andorra - Färöer - Gibraltar - Grönland - Island - Liechtenstein - Monaco - Norwegen - San Marino - Schweiz - Vatikanstadt

Haftungsausschluss/Disclaimer

Alle Angaben wurden sorgfältig zusammengestellt. Für Ihre Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden und wir übernehmen keine Haftung für Unannehmlichkeiten oder Schäden, die sich aus der Anwendung der hier dargestellten Informationen ergeben. Es empfiehlt sich, rechtzeitig vor Reiseantritt beim zuständigen Konsulat oder Botschaft nachzufragen und sich Auskünfte schriftlich bestätigen zu lassen.