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Die Liste, warum man in die Schweiz reisen wollte ist lang. Hier die wichtigsten Informationen.
Die Tollwut-Impfung muss mindestens 21 Tage vor der Einreise erfolgt sein. Erfolgt eine Nachimpfung innerhalb der Gültigkeitsdauer der Erstimpfung, so entfällt die Wartefrist von 21 Tagen. Eine Erstimpfung wird nur anerkannt, wenn sie frühestens im Alter von 12 Wochen durchgeführt worden ist. Das Tier muss gekennzeichnet sein, mit einem Mikrochip oder einer Tätowierung (nur gültig, wenn sie vor dem 03.07.2011 gemacht wurde). Die Kennzeichnung muss in einem Heimtierausweis dokumentiert sein. Die Tiere müssen von einem korrekt ausgefüllten offiziellen Heimtierausweis begleitet sein. Für nach dem 29.12.2014 ausgestellte Pässe gilt ein neues Format.
Jungtiere bis zum Alter von 12 Wochen dürfen ungeimpft in die Schweiz verbracht werden, wenn sie ihre Mutter begleiten, von der sie noch abhängig sind oder wenn für sie eine Erklärung des Halters*in vorliegt, wonach sie seit der Geburt nie mit wildlebenden Tieren in Kontakt gekommen sind, deren Art für Tollwut empfänglich ist. Mit einer solchen Erklärung dürfen auch Jungtiere im Alter zwischen 12 und 16 Wochen eingeführt werden, wenn sie bereits gegen Tollwut geimpft worden sind die Wartefrist von 21 Tagen aber noch nicht erfüllt ist.
Sie können maximal 5 Tiere einführen. Die Einfuhr von mehr als 5 Tieren fällt unter die gewebliche Einfuhr. Für die vorübergehende Einfuhr von mehr als 5 Tieren zur Teilnahme an Wettbewerben oder Ausstellungen, kann eine Bewilligung beantragt werden.
Die Einfuhr von Hunden mit kupierten Ohren / Ruten ist verboten. Bei Kurzaufenthalten können Ausnahmen gemacht werden. Der Zoll entscheidet, ob die Kriterien für eine Ausnahme erfüllt sind.
Die Kantone und Kommunen haben unterschiedliche Regelungen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Urlaubsgemeinde. Führen Sie Ihren Hund sicherheitshalber an der Leine und führen Sie einen Maulkorb mit.
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* Unvollständige Liste. Weitere Krankheiten möglich.
Alle Angaben wurden sorgfältig zusammengestellt. Für Ihre Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden und wir übernehmen keine Haftung für Unannehmlichkeiten oder Schäden, die sich aus der Anwendung der hier dargestellten Informationen ergeben. Es empfiehlt sich, rechtzeitig vor Reiseantritt beim zuständigen Konsulat oder Botschaft nachzufragen und sich Auskünfte schriftlich bestätigen zu lassen.