Das Tier muss einen EU-Heimtierausweis haben, nach welchem das Tier zu identifizieren ist, der von einem von der zuständigen Behörde ermächtigten Tierarzt*in ausgestellt ist und der Tollwutimpfung sowie Bandwurmbehandlungen bescheinigt. Tiere, die nach dem 03.06.2011 gekennzeichnet wurden, müssen mit einem Microchip versehen sein. Sollte die Kennzeichnung vor diesem Datum erfolgt sein, wird auch eine gut lesbare Tätowierung akzeptiert.
Das Tier benötigt eine gültige Tollwutimpfung. Bei Erstimpfung mindestens 21 Tage vor der Einfuhr.
Hunde müssen gegen Bandwurmbefall (Echinococcus multilocularis) mit einem anerkannten Präparat, zum Beispiel mit Praziquantel oder Epsiprantel behandelt werden. Die Behandlung muss 24 bis 120 Stunden vor der Einreise erfolgen. Die Bandwurmbehandlung muss im Heimtierausweis tierärztlich attestiert werden. Bei direkter Einreise aus Finnland, Irland, Malta oder UK ist eine Bandwurmbehandlung nicht notwendig.
Folgende Hunderassen sind in Norwegen verboten und dürfen nicht eingeführt werden: American Staffordshire Terrier, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Pit Bull Terrier, Tosa Inu, Tschechoslowakischer Wolfhund sowie alle Mischlinge dieser Rassen.
* Unvollständige Liste. Weitere Krankheiten möglich.
Alle Angaben wurden sorgfältig zusammengestellt. Für Ihre Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden und wir übernehmen keine Haftung für Unannehmlichkeiten oder Schäden, die sich aus der Anwendung der hier dargestellten Informationen ergeben. Es empfiehlt sich, rechtzeitig vor Reiseantritt beim zuständigen Konsulat oder Botschaft nachzufragen und sich Auskünfte schriftlich bestätigen zu lassen.