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Die Liste, warum man nach Großbrittanien und Nordirland reisen wollte ist lang. Hier die wichtigsten Informationen.
Achtung: Durch den Brexit können neue Einreisebestimmungen entstehen. Informieren Sie sich im Zweifel direkt bei den britischen Stellen.
Für die Einreise nach Großbrittanien und Nordirland gelten die EU-Bestimmungen:
Heimtiere müssen laut der EU-Verordnung Nr. 576/2013 zur eindeutigen Identifikation elektronisch gekennzeichnet sein. Der Mikrochip muss der ISO-Norm 11784 (ab dem 4.7.2011 zwingend vorgeschrieben) oder 11785 entsprechen. Tut er dies nicht, muss der Tierhalter ein entsprechendes Lesegerät zur Verfügung stellen.
Die Mikrochip-Nummer wird im Heimtierausweis eingetragen.
Reisen Heimtiere mit Ihren Besitzern ins Ausland, muss der blaue Heimtierausweis und seit dem 29.12.2014 der neue EU-Heimtierausweis mitgeführt werden. In diesem werden die Daten des Besitzers, des Tieres und des ausstellenden Tierarztes vermerkt. Die Impfungen, insbesondere die gültige Tollwutimpfung wird eingetragen.
Die blauen Heimtierausweise behalten ihre Gültigkeit solange das Tier lebt.
Die für die Reise innerhalb der EU notwendige Tollwut-Impfung darf erst nach Kennzeichnung oder eindeutiger Identifikation erfolgen und im Heimtierausweis eingetragen werden. Die Tollwut-Impfung wird mit einem inaktivierten Impfstoff (WHO-Norm) vorgenommen. Ein Welpe muss bei der Erstimpfung mindestens 12 Wochen alt sein und die Impfung wird als gültig bezeichnet, wenn sie mindestens 21 Tage zurückliegt. Die Impfung muss entsprechend den Empfehlungen des Impfstoff-Herstellers wiederholt werden. Wird die Impfung innerhalb der vorgegebenen Empfehlung des Impfstoff-Herstellers wiederholt, ist sie unmittelbar gültig.
Hunde müssen 120 bis spätestens 24 Stunden vor der Einreise gegen Bandwürmer (Echinococcus) mit dem Wirkstoff Praziquantel oder einem Äquivalent behandelt werden. Der Name des verwendeten Medikaments, der Hersteller, das Datum und die Uhrzeit müssen mit Stempel und Unterschrift des Tierarztes im EU-Heimtierausweis eingetragen sein.
Die Behandlung entfällt, wenn der Hund direkt aus Finnland, Irland, Malta oder Norwegen einreist.
Einige Rassen werden in Großbrittanien nicht als Rassen anerkannt, sondern gelten als Hundetyp, die nicht zugelassen sind. Also auch alle Hunde, die ähnlich aussehen. Hierzu gehören: Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Japanese Tosa und Pitbull Terrier.
Durch den EU-Austritt von Großbrittanien können sich nach dem 31. Oktober 2019 zur Zeit noch nicht absehbare Änderungen ergeben.
https://www.gov.uk/take-pet-abroad
* Unvollständige Liste. Weitere Krankheiten möglich.
Alle Angaben wurden sorgfältig zusammengestellt. Für Ihre Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden und wir übernehmen keine Haftung für Unannehmlichkeiten oder Schäden, die sich aus der Anwendung der hier dargestellten Informationen ergeben. Es empfiehlt sich, rechtzeitig vor Reiseantritt beim zuständigen Konsulat oder Botschaft nachzufragen und sich Auskünfte schriftlich bestätigen zu lassen.