Reisen nach Frankreich

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Die Liste, warum man nach Frankreich reisen wollte ist lang. Hier die wichtigsten Informationen.

Einreisebestimmungen

Für die Einreise nach Frankreich gelten die EU-Bestimmungen:

Kennzeichnung

Heimtiere müssen laut der EU-Verordnung Nr. 576/2013 zur eindeutigen Identifikation elektronisch gekennzeichnet sein. Der Mikrochip muss der ISO-Norm 11784 (ab dem 4.7.2011 zwingend vorgeschrieben) oder 11785 entsprechen. Tut er dies nicht, muss der Tierhalter ein entsprechendes Lesegerät zur Verfügung stellen.

Die Mikrochip-Nummer wird im Heimtierausweis eingetragen.

Heimtierausweis

Reisen Heimtiere mit Ihren Besitzern ins Ausland, muss der blaue Heimtierausweis und seit dem 29.12.2014 der neue EU-Heimtierausweis mitgeführt werden. In diesem werden die Daten des Besitzers, des Tieres und des ausstellenden Tierarztes vermerkt. Die Impfungen, insbesondere die gültige Tollwutimpfung wird eingetragen.

Die blauen Heimtierausweise behalten ihre Gültigkeit solange das Tier lebt.

Tollwutimpfung

Die für die Reise innerhalb der EU notwendige Tollwut-Impfung darf erst nach Kennzeichnung oder eindeutiger Identifikation erfolgen und im Heimtierausweis eingetragen werden. Die Tollwut-Impfung wird mit einem inaktivierten Impfstoff (WHO-Norm) vorgenommen. Ein Welpe muss bei der Erstimpfung mindestens 12 Wochen alt sein und die Impfung wird als gültig bezeichnet, wenn sie mindestens 21 Tage zurückliegt. Die Impfung muss entsprechend den Empfehlungen des Impfstoff-Herstellers wiederholt werden. Wird die Impfung innerhalb der vorgegebenen Empfehlung des Impfstoff-Herstellers wiederholt, ist sie unmittelbar gültig.

Speziell Hunde

Frankreich unterscheidet Kampfhunde der ersten und zweiten Kategorie. Diese dürfen nicht in öffentlichen Verkehrsmittel und öffentliche Einrichtungen mitgenommen werden.

 

Hunde der ersten Kategorie dürfen nicht nach Frankreich einreisen (Straftatbestand). Zu den Hunden der ersten Kategorie zählen alle Hunde, die morphologisch zu folgenden Rassen gehören: Pitbulls (Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier), Boerbulls (Mastiff) und Tosa und in keinem vom Fédération Cynologique Internationale (FCI) anerkannten Stammbuch eingetragen sind.

 

Hunde der zweiten Kategorie dürfen nach Frankreich einreisen. Allerdings müssen so viele Auflagen erfüllt werden, dass dies bei einem kurzen Aufenthalt nicht möglich ist. Außerdem sind einige Auflagen an einen Wohnsitz in Frankreich gebunden. Rottweiler und Hunde des Typ Rottweiler gehören zu dieser Kategorie.

 

Hunde der Rassen (und nicht Typ) Dobermann, Staffordshire Bullterrier und deutsche Dogge dürfen einreisen. Das Führen des Hundes mit Maulkorb und durch eine volljährige Person wird empfohlen.

und Hunde und Katzen

Bleiben Hunde und Katzen länger als drei Monate in Frankreich, müssen sie in ein innerstaatliches Register (I-CAD) eingetragen werden.

Weitere Informationen zu den EU-Bestimmungen

Weitere Informationen

https://de.ambafrance.org/Haustiere-Einreisebestimmungen

Reisekrankheiten*

  • Anaplasmose
  • Babesiose
  • Borreliose
  • Dirofilariose
  • Echinokokken
  • Ehrlichiose
  • FeLV
  • Hepatitis contagiosa canis
  • Hepatozoonose
  • Katzenschnupfen
  • Katzenseuche
  • Leishmaniose
  • Leptospirose
  • Parvovirose
  • Staupe
  • Zwingerhusten

* Unvollständige Liste. Weitere Krankheiten möglich.

Haftungsausschluss/Disclaimer

Alle Angaben wurden sorgfältig zusammengestellt. Für Ihre Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden und wir übernehmen keine Haftung für Unannehmlichkeiten oder Schäden, die sich aus der Anwendung der hier dargestellten Informationen ergeben. Es empfiehlt sich, rechtzeitig vor Reiseantritt beim zuständigen Konsulat oder Botschaft nachzufragen und sich Auskünfte schriftlich bestätigen zu lassen.