Reisen nach Deutschland

Berlin, München und Hamburg, vielfältige Küche, Bier und Wei, Schlösser und Museen, Gemütlichkeit und im Norden das Meer, im Süden die Berge und dazwischen viele großartige Landschaften und Nationalparks

 

Die Liste, warum man in und zu uns nach Deutschland reisen wollte ist lang. Hier die wichtigsten Informationen.

Einreisebestimmungen

Für die Einreise nach Deutschland gelten die EU-Bestimmungen:

Kennzeichnung

Heimtiere müssen laut der EU-Verordnung Nr. 576/2013 zur eindeutigen Identifikation elektronisch gekennzeichnet sein. Der Mikrochip muss der ISO-Norm 11784 (ab dem 4.7.2011 zwingend vorgeschrieben) oder 11785 entsprechen. Tut er dies nicht, muss der Tierhalter ein entsprechendes Lesegerät zur Verfügung stellen.

Die Mikrochip-Nummer wird im Heimtierausweis eingetragen.

Heimtierausweis

Reisen Heimtiere mit Ihren Besitzern ins Ausland, muss der blaue Heimtierausweis und seit dem 29.12.2014 der neue EU-Heimtierausweis mitgeführt werden. In diesem werden die Daten des Besitzers, des Tieres und des ausstellenden Tierarztes vermerkt. Die Impfungen, insbesondere die gültige Tollwutimpfung wird eingetragen.

Die blauen Heimtierausweise behalten ihre Gültigkeit solange das Tier lebt.

Tollwutimpfung

Die für die Reise innerhalb der EU notwendige Tollwut-Impfung darf erst nach Kennzeichnung oder eindeutiger Identifikation erfolgen und im Heimtierausweis eingetragen werden. Die Tollwut-Impfung wird mit einem inaktivierten Impfstoff (WHO-Norm) vorgenommen. Ein Welpe muss bei der Erstimpfung mindestens 12 Wochen alt sein und die Impfung wird als gültig bezeichnet, wenn sie mindestens 21 Tage zurückliegt. Die Impfung muss entsprechend den Empfehlungen des Impfstoff-Herstellers wiederholt werden. Wird die Impfung innerhalb der vorgegebenen Empfehlung des Impfstoff-Herstellers wiederholt, ist sie unmittelbar gültig.

 

Welpen dürfen nur mit einem ausreichenden Tollwut-Impfschutz nach Deutschland einreisen bzw. im Transit passieren. Das bedeutet, dass Welpen frühestens im Alter von 15 Wochen ein- oder durchreisen können, wenn sie aus einem gelisteten Drittland einreisen (Mindestalter für die Tollwut-Erstimpfung 12 Wochen + 21 Tage bis zur Ausbildung eines wirksamen, anerkannten Impfschutzes = 15 Wochen).

 

Jungtiere aus nicht gelisteten Drittländern sind frühestens im Alter von 7 Monaten einreisefähig (Mindestalter für die Tollwuterstimpfung 12 Wochen + 30 Tage bis Blutentnahme für Tollwutantikörpertiterbestimmung + 3 Monate Wartefrist = 7 Monate).

 

Welpen unter 15 Wochen dürfen weder ein- noch durchreisen.

Speziell Hunde - Einfuhrverbot bestimmter Rassen

In Deutschland sind 4 Hunderassen auf der schwarzen Liste. Diese Rassen und auch Kreuzungen mit diesen Rassen gelten als gefährliche Hunde. Sie dürfen nicht nach Deutschland eingeführt werden: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier, Staffordshire Bullterrier.

Außerdem gibt es in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg und Hessen weitere Hunderassen, die spezifischen Regelungen unterworfen sind.

Weitere Informationen zu den EU-Bestimmungen

Weitere Informationen

Reisekrankheiten*

  • Anaplasmose
  • Babesiose
  • Borreliose
  • Echinokokken
  • FeLV
  • Hepatitis contagiosa canis
  • Hepatozoonose
  • Katzenschnupfen
  • Katzenseuche
  • Leptospirose
  • Parvovirose
  • Staupe
  • Zwingerhusten

* Unvollständige Liste. Weitere Krankheiten möglich.

Haftungsausschluss/Disclaimer

Alle Angaben wurden sorgfältig zusammengestellt. Für Ihre Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden und wir übernehmen keine Haftung für Unannehmlichkeiten oder Schäden, die sich aus der Anwendung der hier dargestellten Informationen ergeben. Es empfiehlt sich, rechtzeitig vor Reiseantritt beim zuständigen Konsulat oder Botschaft nachzufragen und sich Auskünfte schriftlich bestätigen zu lassen.