Reisen nach Dänemark

Kopenhagen, 1419 Inseln, dänische Südsee und rauhe Nordseeküste, Hot Dog und Softeis, Hygge-Gefühl und tolle Ferienhäuser ...

 

Die Liste, warum man nach Dänemark, unsere nördlichen Nachbarn, reisen wollte ist lang. Hier die wichtigsten Informationen.

Einreisebestimmungen

Für die Einreise nach Dänemark gelten die EU-Bestimmungen:

Kennzeichnung

Heimtiere müssen laut der EU-Verordnung Nr. 576/2013 zur eindeutigen Identifikation elektronisch gekennzeichnet sein. Der Mikrochip muss der ISO-Norm 11784 (ab dem 4.7.2011 zwingend vorgeschrieben) oder 11785 entsprechen. Tut er dies nicht, muss der Tierhalter ein entsprechendes Lesegerät zur Verfügung stellen.

Die Mikrochip-Nummer wird im Heimtierausweis eingetragen.

Heimtierausweis

Reisen Heimtiere mit Ihren Besitzern ins Ausland, muss der blaue Heimtierausweis und seit dem 29.12.2014 der neue EU-Heimtierausweis mitgeführt werden. In diesem werden die Daten des Besitzers, des Tieres und des ausstellenden Tierarztes vermerkt. Die Impfungen, insbesondere die gültige Tollwutimpfung wird eingetragen.

Die blauen Heimtierausweise behalten ihre Gültigkeit solange das Tier lebt.

Tollwutimpfung

Die für die Reise innerhalb der EU notwendige Tollwut-Impfung darf erst nach Kennzeichnung oder eindeutiger Identifikation erfolgen und im Heimtierausweis eingetragen werden. Die Tollwut-Impfung wird mit einem inaktivierten Impfstoff (WHO-Norm) vorgenommen. Ein Welpe muss bei der Erstimpfung mindestens 12 Wochen alt sein und die Impfung wird als gültig bezeichnet, wenn sie mindestens 21 Tage zurückliegt. Die Impfung muss entsprechend den Empfehlungen des Impfstoff-Herstellers wiederholt werden. Wird die Impfung innerhalb der vorgegebenen Empfehlung des Impfstoff-Herstellers wiederholt, ist sie unmittelbar gültig.

 

Ungeimpfte Welpen die jünger als 3 Monate alt sind, dürfen nur mit einer güligen Erklärung eingeführt werden.

Speziell Hunde - Einfuhrverbot bestimmter Rassen

In Dänemark sind 13 Hunderassen auf der schwarzen Liste. Diese Rassen und auch Kreuzungen mit diesen Rassen gelten als gefährliche Hunde. Sie dürfen weder gehalten, noch gezüchtet, noch eingeführt werden: Amerikanische Bulldogge, Amerikanischer Staffordshire Terrier, Boerboel, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kangal, Kaukasischer Ovtcharka, Pitbull-Terrier, Sarplaniac Tornjak, Tosa Inu, Zentralasiatischer Ovtcharka.

Übergangsregelung für oben genannte Rassen außer Pitbull Terrier und Tosa Inu: Wurde der Hund vor dem 17.03.2010 angeschafft, kann er nach Dänemark mitgebracht werden unter folgenden Auflagen: Der Hund muss auf Straßen, Fußwegen, Wegen und Plätzen an einer maximal 2 Meter langen Leine und mit einem sicher verschlossenen Maulkorb geführt werden.

Ausnahme: Dieses Verbot gilt nicht für Hunde oben genannter Rassen, die allein auf der Durchreise durch Dänemark sind und das Transportmittel nicht verlassen.

 

Besitzer von Hunderassen, die eine gewisse Ähnlichkeit mit den genannten verbotenen Hunderassen haben, sollten die Dokumentation zur Rasse ihres Hundes mitbringen. Zu diesen Rassen gehören z.B. Analtolsk Hirtenhund, Bordeauxdogge, Bullmastiff, Cane Corsa Italiano, Cao Fila de Sao Miguel, Dogo Canario, Dogue de Bordeaux, Iberische Dogge, Mastiff, Mastino Napoletano,  Polski owczarek podhalanski, Staffordshire Bullterrier,  Tatrahund, der Tatra Schäferhund u.a..

Speziell Hunde - Leinenpflicht

Ganzjährige Leinenpflicht in Wäldern. An den Stränden vom 1. April bis zu 30. September.

 

Blindenhunde sind von dieser Bestimmung ausgenommen.

Speziell Hunde - Restaurants*

Hunde und *andere Haustiere dürfen Restaurants grundsätzlich nicht betreten, es sei denn, das Unternehmen verfügt über eine Erlaubnis.

 

Blindenhunde sind von dieser Bestimmung ausgenommen.

Weitere Informationen zu den EU-Bestimmungen

Weitere Informationen, Regelungen für die Faröer Inseln und Grönland

Reisekrankheiten*

  • Anaplasmose
  • Borreliose
  • Dirofilariose
  • Echinokokken
  • FeLV
  • Hepatitis contagiosa canis
  • Hepatozoonose
  • Katzenschnupfen
  • Katzenseuche
  • Leptospirose
  • Parvovirose
  • Staupe
  • Zwingerhusten

* Unvollständige Liste. Weitere Krankheiten möglich.

Haftungsausschluss/Disclaimer

Alle Angaben wurden sorgfältig zusammengestellt. Für Ihre Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden und wir übernehmen keine Haftung für Unannehmlichkeiten oder Schäden, die sich aus der Anwendung der hier dargestellten Informationen ergeben. Es empfiehlt sich, rechtzeitig vor Reiseantritt beim zuständigen Konsulat oder Botschaft nachzufragen und sich Auskünfte schriftlich bestätigen zu lassen.