Covid-19, Meldepflicht bei Haustieren

Laut Information durch den bpt wird voraussichtlich Anfang Juli wird eine neue Verordnung zur Meldepflicht für Corona-Infektionen bei Haustieren, die Zustimmung des Bundesrates vorausgesetzt, in Kraft treten.

 

Die Verordnung richtet sich primär an die Leiter von Veterinär-Untersuchungsämtern, von Tier-Gesundheitsämtern sowie sonstigen öffentlichen oder privaten Untersuchungsstellen, die das Auftreten von meldepflichtigen Krankheiten oder deren Erreger unverzüglich an die nach Landesrecht zuständige Behörde melden müssen. Auch Tierärzte müssen meldepflichtige Krankheiten oder Erreger melden.

 

Grundvoraussetzung wäre ein für das Virus empfängliches Tier wie Katzen und Frettchen, die engen Kontakt zu einem an Covid-19 erkrankten Menschen hatten und klinische Symptome zeigen.