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Hauskaninchen brauchen Platz. Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz (TVT) gibt eine Mindestfläche von 6 m2 Grundfläche für zwei Kaninchen vor. Jedem weiteren Kaninchen sollten 20% der Grundfläche zur Verfügung stehen.
Im Falle eines Gerichtsverfahrens werden die Merkblätter der TVT zur Auslegung des Tierschutzgesetzes hinzugezogen. Sie gelten als Vorgabe für Mindestanforderungen.