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Erläuterungen für Tierhalter zur Gebührenerhöhung 2017
Die Gebühren für tierärztliche Leistungen wurden am 27. Juli 2017 durch eine „Änderung der Tierärztegebührenordnung“, einer Verordnung des Bundes, nach neun Jahren erstmals pauschal um 12 Prozent angepasst. Die Untersuchung, Beratung und Betreuung von Nutztierbeständen wird um 30 Prozent teurer.
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